Notarbüro
Ihr Notar in Darmstadt
Als Notare stehen wir Ihnen im Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht für alle notariellen Urkunden zur Verfügung. Bei uns können Sie auch Beglaubigungen und sonstige notarielle Angelegenheiten erledigen lassen.
Was macht ein Notar?
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und stehen Bürgern als vielseitige Dienstleister zur Verfügung. Ein Notar berät und belehrt den Bürger unparteiisch, seriös, sorgfältig und unabhängig. In den meisten Fällen handelt es sich um Problemlösungen und folgenreiche Rechtsangelegenheiten, wie zum Beispiel Testamente, Eheverträge, Patientenverfügungen, Gesellschaftsgründungen oder Grundstücksangelegenheiten. Weitere Tätigkeiten des Notars sind die Beurkundung von Verträgen, die Beglaubigung von Unterschriften sowie alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen notariellen Tätigkeiten.
Was ist eine notarielle Beurkundung?
Bei zahlreichen Rechtsgeschäften ist eine sogenannte Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Und zwar immer dann, wenn Rechtsgeschäfte weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten haben. Dann ist es die Aufgabe des Notars, den Bürger zu beraten und ihm die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäftes genau zu erklären. Er geht alle strittigen Punkte durch, warnt gegebenenfalls vor riskanten Rechtsgeschäften, bevor er dann einen Urkundentext nach den Vorstellungen der beteiligten Parteien entwirft. Auch das Vorlesen der Urkunde gehört zu den Aufgaben des Notars. Dann folgt der Vollzug der Urkunde, zum Beispiel der Eintrag im Grundbuch oder Handelsregister. Der Notar trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt der Urkunde und das gesamte Verfahren.
In unserem Notarbüro in Darmstadt bearbeiten wir:
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Immobilienrecht, insbesondere Grundstücks-, Haus- und Wohnungskaufverträge, Übergabeverträge aller Art, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge und Erbbaurechtsverträge, Bestellung von Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten etc.
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Erbrecht, insbesondere Vermögensnachfolgeverträge, Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungsverträge sowie Pflichtteilsverzichte
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Familienrecht, insbesondere Eheverträge, Verträge von nichtehelichen Lebenspartnern, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhaltsregelungen und Adoptionen
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Gesellschaftsrecht, insbesondere Gründung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Kaufverträge über Geschäftsanteile, Umwandlungen und Verschmelzungen
Datenblätter
Hier finden Sie unsere Datenblätter zum Download. Auf Grundlage Ihrer Angaben können wir die notarielle Umsetzung Ihres Anliegens für Sie vorbereiten.
Kontakt
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Uebe/Hoehn/Curtius
Rechtsanwälte & NotarLuisenplatz 6
64283 Darmstadt - +49 (0) 6151 995 88-0
- +49 (0) 6151 995 88-20 (Notarbüro)
- info@anwaelte-luisenplatz.de
Bürozeiten:
Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Wir empfehlen Ihnen, in der Tiefgarage CARREE zu parken. Unsere Anwalts- und Notarkanzlei verfügt über einen barrierefreien Zugang.
Hinweise zu Kosten →
Hinweise zu Kosten
Hinweise zu Anwaltskosten
Je nachdem, ob Sie ein einmaliges Beratungsgespräch wünschen, ob es um eine umfangreichere Beratung mit der Erstellung von Verträgen geht oder ob wir Sie in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten sollen, kommen jeweils unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Anwendung. Für das einmalige Beratungsgespräch einigen wir uns vorher mit Ihnen auf eine in der Regel angemessene Pauschale. Geht der Inhalt Ihres Auftrages dahin, Verträge zu gestalten oder Dokumente zu entwerfen, vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar, sofern sich der voraussichtliche zeitliche Aufwand für unsere Tätigkeit sicher abschätzen lässt. Für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung erfolgt unsere Honorierung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Beim einfachen Beratungsgespräch wissen Sie also im vorhinein, welche Kosten auf Sie zukommen, ebenso bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine umfangreichere Beratungsleistung. Auch die Kosten für die Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen lassen sich in der Regel sicher kalkulieren, und selbstverständlich informieren wir Sie gleich zu Beginn darüber, mit welchen Kosten Sie konkret zu rechnen haben.
Hinweise zu Notarkosten
Für notarielle Angelegenheiten sind die Kosten gesetzlich festgelegt. Auch hier informieren wir Sie gerne schon vorab, welche Kosten durch die Vornahme des von Ihnen geplanten notariellen Geschäfts auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zu Notarkosten:
Notarkammer Frankfurt
Bundesnotarkammer