Team
Im Jahr 1992 gründeten Dr. Klaus Uebe und Dr. Stephan Hoehn die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Uebe & Hoehn. 2022 stieg Dr. Friedrich Curtius neu in die Partnerschaft ein, die ab sofort unter dem Namen Uebe – Hoehn – Curtius firmiert. Dr. Klaus Uebe bleibt mit seinem Namen und seiner langjährigen Erfahrung der Kanzlei als Of Counsel erhalten.
Dr. Stephan Hoehn
Rechtsanwalt und Notar
Dr. Stephan Hoehn ist Partner der Dr. Uebe - Dr. Hoehn – Dr. Curtius Rechtsanwälte PartnerschaftsgesellschaftG mbB (Amtsgericht Frankfurt am Main PR 2343). Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz an einem Lehrstuhl für Arbeitsrecht, wo er auch promovierte. Seit 1989 arbeitet er als freiberuflicher Rechtsanwalt in Darmstadt (Notar seit 2015).
Weitere Tätigkeiten:
Vorsitzender der 1. Kammer der Schlichtungsstelle der Diakonie Hessen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern zu schlichten.
Vom hessischen Minister der Justiz beauftragter Vorsitzender einer Prüfungskommission für das 2. Juristische Staatsexamen. Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Referendare (Arbeitsrecht und Zivilrecht).
Dr. Friedrich Curtius
Rechtsanwalt
Dr. Friedrich Curtius studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Montpellier. Er arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg, wo er auch promovierte und absolvierte anschließend sein Referendariat mit Prädikat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt verfügt er über ein breites Netzwerk im nationalen und internationalen Sport.
Dr. Friedrich Curtius
Rechtsanwalt
Dr. Friedrich Curtius studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Montpellier. Er arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Heidelberg, wo er auch promovierte und absolvierte anschließend sein Referendariat mit Prädikat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Er ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt verfügt er über ein breites Netzwerk im nationalen und internationalen Sport.
Dr. Klaus Uebe
Rechtsanwalt und Notar a. D. (Of Counsel)
Dr. Klaus Uebe studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Freiburg und machte sein Diplom in Unternehmensführung an der Schule für Unternehmensführung (INSEAD in Fontainebleau, Frankreich). Als Kundenberater und Abteilungsdirektor arbeitete er bei verschiedenen Banken in Frankfurt am Main und New York. Anschließend war er als freiberuflicher Rechtsanwalt (seit 1982) und Notar (von 1987 bis 2016) in Darmstadt tätig.
Mitarbeitende im Notarbüro
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Manfred Mähner
Dipl. Rechtspfleger, Bürovorsteher
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Annette Dascher
Notarfachangestellte
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Iris Mann
Notarfachangestellte
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Sabine Stamm
Notarfachwirtin
Kontakt
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Uebe/Hoehn/Curtius
Rechtsanwälte & NotarLuisenplatz 6
64283 Darmstadt - +49 (0) 6151 995 88-0
- +49 (0) 6151 995 88-20 (Notarbüro)
- info@anwaelte-luisenplatz.de
Bürozeiten:
Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Wir empfehlen Ihnen, in der Tiefgarage CARREE zu parken. Unsere Anwalts- und Notarkanzlei verfügt über einen barrierefreien Zugang.
Hinweise zu Kosten →
Hinweise zu Kosten
Hinweise zu Anwaltskosten
Je nachdem, ob Sie ein einmaliges Beratungsgespräch wünschen, ob es um eine umfangreichere Beratung mit der Erstellung von Verträgen geht oder ob wir Sie in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten sollen, kommen jeweils unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Anwendung. Für das einmalige Beratungsgespräch einigen wir uns vorher mit Ihnen auf eine in der Regel angemessene Pauschale. Geht der Inhalt Ihres Auftrages dahin, Verträge zu gestalten oder Dokumente zu entwerfen, vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar, sofern sich der voraussichtliche zeitliche Aufwand für unsere Tätigkeit sicher abschätzen lässt. Für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung erfolgt unsere Honorierung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Beim einfachen Beratungsgespräch wissen Sie also im vorhinein, welche Kosten auf Sie zukommen, ebenso bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine umfangreichere Beratungsleistung. Auch die Kosten für die Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen lassen sich in der Regel sicher kalkulieren, und selbstverständlich informieren wir Sie gleich zu Beginn darüber, mit welchen Kosten Sie konkret zu rechnen haben.
Hinweise zu Notarkosten
Für notarielle Angelegenheiten sind die Kosten gesetzlich festgelegt. Auch hier informieren wir Sie gerne schon vorab, welche Kosten durch die Vornahme des von Ihnen geplanten notariellen Geschäfts auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zu Notarkosten:
Notarkammer Frankfurt
Bundesnotarkammer