Schwerpunkt

Erbrecht

Erbrechtliche Mandate gehören seit 30 Jahren zu einem unserer Beratungsschwerpunkte. Die meisten Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens irgendwann die Betreuung eines Anwalts, wenn es um Erbrecht geht. Häufig unterstützen wir Mandanten bei der Vorsorgeplanung und der Erstellung eines Testaments, beraten Menschen, die schon vor ihrem Tod ihr Vermögen weitergegeben wollen oder – auch das gehört zu den Leistungen unserer Kanzlei – helfen beim Streit um das Erbe. Die eigene Erbschaft zu regeln ist übrigens keine Frage des Alters. Immer mehr junge Menschen und Familien erstellen mit unserer Hilfe Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügungen für den Fall, dass ihnen etwas zustößt. Wenn auch Sie rechtliche Hilfe bei Ihrer Vorsorgeplanung benötigen, rufen Sie uns an.

Vor dem Erbfall: Beratung rund um das Testament

Wir unterstützten Sie gerne, wenn Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung ein individuelles Testament gestalten möchten. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie in Ihrem letzten Willen alle gesetzlichen Vorgaben beachten, sodass Ihre letztwillige Verfügung nach Ihrem Tod auch tatsächlich so realisiert werden. Das fertige Testament muss nicht notariell beurkundet werden – auf Wunsch hinterlegen wir es für Sie beim Nachlassgericht. Falls das für Sie relevant ist, klären wir Sie auch über Möglichkeiten auf, wie Sie noch zu Lebzeiten Vermögen weitergeben, eine Nachfolge für Ihr Unternehmen finden oder eine Immobilie übertragen können. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, frühzeitig und mithilfe rechtlicher Beratung den eigenen Nachlass so zu regeln, dass es nach dem Ableben zu keinen unnötigen Konflikten kommt und der eigene Wille rechtlich auch in der gewünschten Weise zum Tragen kommt.

Rechtliche Begleitung nach dem Erbfall

Wenn ein Mensch gestorben ist und etwas vererbt, wird oft rechtliche Begleitung benötigt; z.B. können wir Ihnen bei der Anfechtung von Testamenten helfen oder Sie bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben oder vermuten, dass Sie als Familienmitglied von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen, die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.

Kontakt

Uebe/Hoehn/Curtius
Rechtsanwälte & Notar

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Wir empfehlen Ihnen, in der Tiefgarage CARREE zu parken. Unsere Anwalts- und Notarkanzlei verfügt über einen barrierefreien Zugang.

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