Schwerpunkt
Erbrecht
Erbrechtliche Mandate gehören seit 30 Jahren zu einem unserer Beratungsschwerpunkte. Die meisten Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens irgendwann die Betreuung eines Anwalts, wenn es um Erbrecht geht. Häufig unterstützen wir Mandanten bei der Vorsorgeplanung und der Erstellung eines Testaments, beraten Menschen, die schon vor ihrem Tod ihr Vermögen weitergegeben wollen oder – auch das gehört zu den Leistungen unserer Kanzlei – helfen beim Streit um das Erbe. Die eigene Erbschaft zu regeln ist übrigens keine Frage des Alters. Immer mehr junge Menschen und Familien erstellen mit unserer Hilfe Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügungen für den Fall, dass ihnen etwas zustößt. Wenn auch Sie rechtliche Hilfe bei Ihrer Vorsorgeplanung benötigen, rufen Sie uns an.
Vor dem Erbfall: Beratung rund um das Testament
Wir unterstützten Sie gerne, wenn Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung ein individuelles Testament gestalten möchten. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie in Ihrem letzten Willen alle gesetzlichen Vorgaben beachten, sodass Ihre letztwillige Verfügung nach Ihrem Tod auch tatsächlich so realisiert werden. Das fertige Testament muss nicht notariell beurkundet werden – auf Wunsch hinterlegen wir es für Sie beim Nachlassgericht. Falls das für Sie relevant ist, klären wir Sie auch über Möglichkeiten auf, wie Sie noch zu Lebzeiten Vermögen weitergeben, eine Nachfolge für Ihr Unternehmen finden oder eine Immobilie übertragen können. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, frühzeitig und mithilfe rechtlicher Beratung den eigenen Nachlass so zu regeln, dass es nach dem Ableben zu keinen unnötigen Konflikten kommt und der eigene Wille rechtlich auch in der gewünschten Weise zum Tragen kommt.
Rechtliche Begleitung nach dem Erbfall
Wenn ein Mensch gestorben ist und etwas vererbt, wird oft rechtliche Begleitung benötigt; z.B. können wir Ihnen bei der Anfechtung von Testamenten helfen oder Sie bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Erbfolge haben oder vermuten, dass Sie als Familienmitglied von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen, die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.
Kontakt
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Uebe/Hoehn/Curtius
Rechtsanwälte & NotarLuisenplatz 6
64283 Darmstadt - +49 (0) 6151 995 88-0
- +49 (0) 6151 995 88-20 (Notarbüro)
- info@anwaelte-luisenplatz.de
Bürozeiten:
Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Wir empfehlen Ihnen, in der Tiefgarage CARREE zu parken. Unsere Anwalts- und Notarkanzlei verfügt über einen barrierefreien Zugang.
Hinweise zu Kosten →
Hinweise zu Kosten
Hinweise zu Anwaltskosten
Je nachdem, ob Sie ein einmaliges Beratungsgespräch wünschen, ob es um eine umfangreichere Beratung mit der Erstellung von Verträgen geht oder ob wir Sie in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten sollen, kommen jeweils unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Anwendung. Für das einmalige Beratungsgespräch einigen wir uns vorher mit Ihnen auf eine in der Regel angemessene Pauschale. Geht der Inhalt Ihres Auftrages dahin, Verträge zu gestalten oder Dokumente zu entwerfen, vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar, sofern sich der voraussichtliche zeitliche Aufwand für unsere Tätigkeit sicher abschätzen lässt. Für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung erfolgt unsere Honorierung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Beim einfachen Beratungsgespräch wissen Sie also im vorhinein, welche Kosten auf Sie zukommen, ebenso bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine umfangreichere Beratungsleistung. Auch die Kosten für die Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen lassen sich in der Regel sicher kalkulieren, und selbstverständlich informieren wir Sie gleich zu Beginn darüber, mit welchen Kosten Sie konkret zu rechnen haben.
Hinweise zu Notarkosten
Für notarielle Angelegenheiten sind die Kosten gesetzlich festgelegt. Auch hier informieren wir Sie gerne schon vorab, welche Kosten durch die Vornahme des von Ihnen geplanten notariellen Geschäfts auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zu Notarkosten:
Notarkammer Frankfurt
Bundesnotarkammer