Schwerpunkt

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht regelt als Teil des Wirtschaftsrechts die Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten; das Gesellschaftsrecht dagegen regelt das Recht der juristischen Personen (= Gesellschaften). Die bekanntesten juristischen Personen, die in Deutschland gegründet werden, sind die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), Unternehmergesellschaft (UG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da das Geschäftsleben von Unternehmern in vielen Bereichen mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht verwoben ist, lohnt es sich, in eine gute Beratung durch eine Anwaltskanzlei zu investieren. Wir helfen Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens, beraten Sie bei der optimalen Gesellschaftsform und gestalten für Sie rechtssichere Verträge mit Ihren Kunden, Lieferanten oder Handelsvertretern. Auch wenn Sie über den Verkauf oder die Auflösung Ihres Unternehmens nachdenken, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gern zur Verfügung.

Unsere Leistungen für Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Wir gestalten und/oder prüfen Ihre Verträge (Makler, Kunden, Lieferanten oder Handelsvertreter)
  • Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften
  • Wir erstellen und prüfen Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse
  • Wir beraten Sie bei Umstrukturierungen, Käufen oder Verkäufen von Unternehmen
  • Wir prüfen Anteilsübertragungen und Anteilsverkäufe
  • Wir klären Sie über die Möglichkeit von stillen Beteiligungen auf

Kontakt

Uebe/Hoehn/Curtius
Rechtsanwälte & Notar

Luisenplatz 6
64283 Darmstadt

+49 (0) 6151 995 88-0
+49 (0) 6151 995 88-20 (Notarbüro)
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Wir empfehlen Ihnen, in der Tiefgarage CARREE zu parken. Unsere Anwalts- und Notarkanzlei verfügt über einen barrierefreien Zugang.

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