Schwerpunkt
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht regelt als Teil des Wirtschaftsrechts die Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten; das Gesellschaftsrecht dagegen regelt das Recht der juristischen Personen (= Gesellschaften). Die bekanntesten juristischen Personen, die in Deutschland gegründet werden, sind die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), Unternehmergesellschaft (UG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da das Geschäftsleben von Unternehmern in vielen Bereichen mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht verwoben ist, lohnt es sich, in eine gute Beratung durch eine Anwaltskanzlei zu investieren. Wir helfen Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens, beraten Sie bei der optimalen Gesellschaftsform und gestalten für Sie rechtssichere Verträge mit Ihren Kunden, Lieferanten oder Handelsvertretern. Auch wenn Sie über den Verkauf oder die Auflösung Ihres Unternehmens nachdenken, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gern zur Verfügung.
Unsere Leistungen für Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht
- Wir gestalten und/oder prüfen Ihre Verträge (Makler, Kunden, Lieferanten oder Handelsvertreter)
- Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften
- Wir erstellen und prüfen Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse
- Wir beraten Sie bei Umstrukturierungen, Käufen oder Verkäufen von Unternehmen
- Wir prüfen Anteilsübertragungen und Anteilsverkäufe
- Wir klären Sie über die Möglichkeit von stillen Beteiligungen auf
Kontakt
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Uebe/Hoehn/Curtius
Rechtsanwälte & NotarLuisenplatz 6
64283 Darmstadt - +49 (0) 6151 995 88-0
- +49 (0) 6151 995 88-20 (Notarbüro)
- info@anwaelte-luisenplatz.de
Bürozeiten:
Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Parkmöglichkeiten:
Wir empfehlen Ihnen, in der Tiefgarage CARREE zu parken. Unsere Anwalts- und Notarkanzlei verfügt über einen barrierefreien Zugang.
Hinweise zu Kosten →
Hinweise zu Kosten
Hinweise zu Anwaltskosten
Je nachdem, ob Sie ein einmaliges Beratungsgespräch wünschen, ob es um eine umfangreichere Beratung mit der Erstellung von Verträgen geht oder ob wir Sie in einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten sollen, kommen jeweils unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Anwendung. Für das einmalige Beratungsgespräch einigen wir uns vorher mit Ihnen auf eine in der Regel angemessene Pauschale. Geht der Inhalt Ihres Auftrages dahin, Verträge zu gestalten oder Dokumente zu entwerfen, vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar, sofern sich der voraussichtliche zeitliche Aufwand für unsere Tätigkeit sicher abschätzen lässt. Für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung erfolgt unsere Honorierung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Beim einfachen Beratungsgespräch wissen Sie also im vorhinein, welche Kosten auf Sie zukommen, ebenso bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine umfangreichere Beratungsleistung. Auch die Kosten für die Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen lassen sich in der Regel sicher kalkulieren, und selbstverständlich informieren wir Sie gleich zu Beginn darüber, mit welchen Kosten Sie konkret zu rechnen haben.
Hinweise zu Notarkosten
Für notarielle Angelegenheiten sind die Kosten gesetzlich festgelegt. Auch hier informieren wir Sie gerne schon vorab, welche Kosten durch die Vornahme des von Ihnen geplanten notariellen Geschäfts auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zu Notarkosten:
Notarkammer Frankfurt
Bundesnotarkammer